Ihr wollt mitmachen? Hier könnt ihr euch für www.kinderlandkarte.at anmelden:
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Anmeldung
Hier geht es zu den Presseinfos auf www.kinderfreunde.at
Hier könnt ihr den Song zur Aktion herunterladen.
Wir woll'n Orte (8,85 MB)
Hier findet ihr die Methodenmappe zum Download.
Methodenmappe als .pdf (2,41 MB)
Stellt euch vor, ihr fahrt mit Kindern quer durch Österreich. Ihr wollt irgendwo am Weg Pause machen, kennt euch aber in der Gegend nicht aus …
Es wäre doch genial, wenn man wo nachschauen könnte, wo das nächste familienfreundliche Angebot zu finden ist.
Und genau das ist die Idee der kinderlandkarte.at
Mit wenigen Klicks soll man finden können, wo man in Österreich was mit Kindern/Jugendlichen unternehmen kann und natürlich wo man die Kinderfreunde findet.
Natürlich sollen die Angebote auch zum Ausdrucken sein – vor Antritt der Fahrt, versteht sich ;-)
Ziel der kinderlandkarte.at
Wir wollen alle Plätze, Einrichtungen, dauerhaften Angebote in Österreich sammeln, die für Kinder, Jugendliche und/oder Familien interessant sind und sie in eine Landkarte eintragen. Alle Menschen, die daran Interesse haben, sollen diese Informationen abrufen können.
Die Herausforderung dabei ist,
- überhaupt alle interessanten Angebote zu finden
- die eingetragenen Angebote aktuell zu halten
- die Angebote für den/die einzelneN NutzerIn leicht zugänglich zu machen
Warum machen ausgerechnet die Kinderfreunde und Roten Falken diese Landkarte?
Ganz einfach, weil doch wir am besten wissen, was kinder- jugendlichen- und familienfreundlich ist. Wir haben die ExpertInnen dafür, nämlich die Kinder, die Jugendlichen und die kinderfreundlichen Erwachsenen. Damit garantieren wir für die Qualität unserer Vorschläge. Es geht nun also nur noch darum, all dieses Wissen zu sammeln und in die Landkarte einzutragen.
Was hat das alles mit den Kinderrechten zu tun?
Art. 31: das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben
Art. 12: das Recht des Kindes auf die Äußerung und die Berücksichtigung der eigenen Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten
Art. 17: das Recht des Kindes auf Zugang zu Informationen und Material, welches die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben
Mit der Kinderlandkarte sammeln wir gute Freizeitangebote, die uns Kinder und Jugendliche vorschlagen und wir stellen sie allen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern zur Verfügung.
Kontaktpersonen im Bundesbüro:
Daniel Bohmann: daniel.bohmann@kinderfreunde.at; Tel. 01/ 512 12 98 – 60
Daniela Gruber-Pruner: daniela.gruber-pruner@kinderfreunde.at; Tel. 01/512 12 98 - 45

